Wen wir meinen
Versicherer, Banken und Vergleichsplattformen. Und alle, bei denen ein Abschluss an Daten hängt, die in einem anderen Haus liegen.
Warum das hier zählt
Der BU-Fall steht für viele. Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen oder vergleichen lassen will, braucht die Daten des bestehenden Vertrags, und die liegen beim bisherigen Versicherer. Für manche Fälle hat die Branche dafür eigene Wege, für viele nicht. Dann hängt ein Abschluss an Daten, die in einem anderen Haus liegen.
Der Weg hängt nicht an der Regulierung. Was Europa zum Zugang zu Finanzdaten regelt, setzt den Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens können zwei Häuser vereinbaren, dass eine einzelne Auskunft mit Einwilligung des Kunden herausgeht, auf Wunsch gegen einen Preis. NemosGo liefert dafür den Weg: Einwilligung, Auskunft und Zahlung in einem belegten Vorgang.
Was mit NemosGo anders läuft
Die Zustimmung ist ein Vorgang, kein Häkchen. Der Kunde erlaubt genau diese Daten, zu genau diesem Zweck, für genau diese Zeit und für genau einen Empfänger. Beide Häuser halten denselben Beleg, und der Widerruf ist selbst ein Vorgang, der beim anderen ankommt.
Die Auskunft kann einen Preis bekommen. Wo zwei Häuser das vereinbaren, wird sie je Abfrage bezahlt und belegt, im selben Vorgang. Dafür braucht es kein Konto beim anderen Haus und keine Monatsabrechnung.
Der Assistent fragt nur im Rahmen der Freigabe. Wer seinen Vertrag von einem Assistenten prüfen lässt, gibt ihm Zweck, Betrag und Frist frei. Jede Abfrage verweist auf diese Freigabe.
Mit welchem Produkt
- Im Auftrag: der Kunde gibt vorher frei, wofür und wie lange, seinem Assistenten wie dem Haus, das die Daten abfragt. Der Beleg hält fest, was erlaubt war, und gehört zum selben Vorgang wie die Zahlung.
- Einzeln: die Auskunft. Den Preis setzen Sie, bezahlt und belegt wird in einem Schritt.
- Nutzungsabhängig: kostenpflichtige Daten- und Auskunftsdienste je Abruf. Jeder Abruf trägt seinen Beleg, und der nennt den Kunden, die Abteilung oder das Projekt.
Wo die Grenze liegt
Die Daten übertragen Sie, NemosGo überträgt sie nicht. Was NemosGo liefert, sind die Zustimmung als Beleg, die Zahlung für die Auskunft und den Nachweis, dass beides zusammengehört. Beratungs- und Informationspflichten beim Vertrieb bleiben bei Ihnen.
In der Praxis
- Die Freigabe mit Zweck, Betrag und Frist, und der Kauf daraus. Gebaut und in einer Testanwendung vorführbar.
- Ein Beleg über null Euro: Eine Berechtigung ohne Geldfluss ist derselbe belegte Vorgang wie ein Kauf. Den Fall dazu gibt es, eine freie Autorin hat bestätigt, dass ihre Kritiken auch an KI-Agenten verkauft werden dürfen, und die Zustimmung ist so belegt.
- Die Abrechnung je Abruf, mit einem Beleg, der den Kunden, die Abteilung oder das Projekt nennt. Im Feldtest aufgenommen.
Im Finanzbereich selbst ist bisher nichts gelaufen. Was hier steht, ist an anderen Gegenständen gebaut und vorgeführt.
Sprechen wir darüber
Sagen Sie uns, welche Auskunft bei Ihnen heute einen Abschluss aufhält. Wir sehen uns an, was daraus ein Vorgang werden kann.
Was Sie mitbringen, wie der Weg zum ersten Verkauf aussieht und was es kostet, steht unter Für Verkäufer.