NemosGo® EN

Kundengruppe

Handel und Plattformen

Ihr Kunde entscheidet sich im Assistenten, nicht mehr in Ihrem Shop. Sie können dort im Katalog einer Plattform auftauchen oder mit eigenem Angebot, eigener Kasse und eigenem Beleg.

Wen wir meinen

Händler, die im Laden verkaufen und im Netz. Marktplätze, auf denen andere anbieten. Shopsysteme und Warenwirtschaft, auf denen Händler aufsetzen.

Was sie eint: Die Kaufentscheidung fällt immer öfter außerhalb ihres eigenen Systems.

Warum das hier zählt

Der Kauf wandert in die Assistenten. Seit Anfang 2026 gibt es dafür einen offenen Standard, getragen von großen Händlern, Kartennetzen und Zahlungsabwicklern, und Google hat ihn in seine KI-Suche und in Gemini eingebaut. Er regelt Suche, Warenkorb, Kasse und Bestellung, und er lässt den Händler Vertragspartner bleiben. Die Frage ist also nicht, ob das kommt, sondern zu welchen Bedingungen Sie dort verkaufen.

Zweck und Grenze sind dort eine Option. Was ein Mensch seinem Agenten erlaubt hat, also Zweck, Preisgrenze und Frist, ist vorgesehen, aber nicht als Voreinstellung. Der Regelfall ist ein Zahlungstoken. Wer später belegen können will, dass ein Mensch genau diesen Kauf erlaubt hat, muss den Nachweis selbst mitbringen.

Die Oberfläche gehört einem anderen, der Zahlungsweg darunter auch. Über Reihenfolge, Gebühren und Bedingungen entscheidet, wem beides gehört. Der Handel kennt das von den Marktplätzen.

Was mit NemosGo anders läuft

Ein Vorgang, egal wo er anfängt. Ihr Kunde entscheidet sich im Beitrag eines sozialen Netzes, im Chat mit einem Assistenten, auf Ihrer Website oder vor dem Regal. Heute führt jeder dieser Wege in ein anderes System, und jeder Wechsel kostet Käufe. Mit NemosGo ist es derselbe Vorgang, mit demselben Guthaben und demselben Beleg, unabhängig davon, wo er begonnen hat. Es ist Guthaben in Euro, kein Kryptowert.

Der Beleg ist schon digital. Ab 2028 soll der Papierbon dem digitalen Beleg weichen, etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen. Einen Papierbon gibt es dann nur noch auf Wunsch. Bei NemosGo entsteht der Beleg ohnehin in jedem Kauf, digital und für beide Seiten, im Laden wie im Netz. Den Bon für Käufe, die Sie an Ihrer Kasse mit Karte oder bar kassieren, stellen wir schon heute digital zu. Wie das mit Ihrem Kassensystem und dessen Sicherheitseinrichtung zusammenspielt, klären wir mit Ihnen. Vorgesehen ist außerdem, dass Ihre Kunden an der Kasse mit NemosGo bezahlen.

KI-Kosten dort abrechnen, wo sie entstehen. Auch bei Ihnen arbeitet KI, im Kundendienst, in der Suche, in der Werbung. Eine Anwendung kauft die Modellnutzung je Abruf aus einem Guthaben und bekommt für jeden Abruf einen Beleg. Damit lassen sich die Kosten auf Abteilung, Filiale oder Kampagne umlegen, laufend statt als Tabelle im Nachhinein.

Versteigern, was knapp ist oder übrig bleibt. Sie legen Startpreis und Regeln fest, in der App steigt oder fällt der Preis. Ein ausgearbeitetes Beispiel steht auf der Auktionsseite.

Mit welchem Produkt

Wo die Grenze liegt

Im Geschäft zwischen Unternehmen gibt es immer einen Vertrag und immer eine Rechnung. Im Geschäft mit Verbrauchern entscheidet der Kunde, ob er eine Rechnung möchte, und ob er dafür seinen Namen freigibt. Ohne seine Zustimmung bekommt der Händler ihn nicht.

Bei körperlicher Ware bleiben Lager, Versand und Retouren bei Ihnen. NemosGo belegt Vereinbarung, Freigabe und Zahlung, nicht den Weg des Pakets.

In der Praxis

Sprechen wir darüber

Sagen Sie uns, wo bei Ihnen die Kaufentscheidung fällt und wo heute die Kasse steht. Wir sehen uns Ihr Shopsystem an.

Was Sie mitbringen, wie der Weg zum ersten Verkauf aussieht und was es kostet, steht unter Für Verkäufer.

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